Kommunales räumliches Leitbild Felsberg
Das kommunale räumliche Leitbild (KRL) ist nicht rechtsverbindlich, jedoch behördenverbindlich.
Das KRL wurde von einer Kommission zusammen mit dem Planungsbüro Stauffer & Studach aus Chur erarbeitet. Am 28. August 2019 wurde es an einer Gemeindeversammlung vorgestellt und dann vom 13. September 2019 bis 31. Oktober 2019 öffentlich zur Mitwirkung aufgelegt.
Jede Bündner Gemeinde musste ein KRL erstellen und bis Ende März 2020 dem Kanton einreichen.
Informationen
- Datum
- 17. Februar 2020
- Autor/-in
- Gemeindevorstand Felsberg
Dokumente
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200214_KRL_Felsberg_Schlussdokument_reduziert.pdf (PDF, 4.24 MB) | Download | 0 | 200214_KRL_Felsberg_Schlussdokument_reduziert.pdf |