Baukommission
Anfragen zur Baupraxis können direkt an den Vorsitzenden der Baukommission gerichtet werden. Die Administration des Bauverfahrens ist Aufgabe der Gemeindeverwaltung.
Öffnungszeiten
Die Baukommission tagt regelmässig je nach Bedarf ein bis mehrere Male pro Monat. Gemäss Raumplanungsveordnung des Kantons GR (KRVO) Art. 46 Abs. 3 sind Bauentscheide innert 1 1/2 Monaten seit Ablauf der öffentlichen Auflage zu eröffnen. Bei Bauvorhaben mit Einsprachen beträgt die Erledigungsfrist maximal drei Monate. Diese Fristen werden von der Felsberger Baukommission bei weitem unterschritten und die Bauherrschaft erhält den Entscheid schon viel früher.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|