Reglement für die Benützung der Forst- und Alphütten und das Campieren auf Gemeindegebiet
- Nummer
- 8.2
- Name
- Reglement für die Benützung der Forst- und Alphütten und das Campieren auf Gemeindegebiet
- Erlassdatum
- 29. April 2024
- Inkrafttreten
- 1. Mai 2024
- Art
- Gesetz
- Informationen
- Das Reglement regelt die Benützung der Forst- und Alphütten im Eigentum der Gemeinde. Die Gemeinde besitzt 7 Hütten, die sehr günstig von in Felsberg wohnhaften Personen belegt werden dürfen.
Zugehörige Objekte
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8.2 Reglement für die Benützung der Forst- und Waldhütten und das Campieren auf Gemeindegebiet_ab 01.05.2024 (PDF, 2.56 MB) | Download | 0 | 8.2 Reglement für die Benützung der Forst- und Waldhütten und das Campieren auf Gemeindegebiet_ab 01.05.2024 |
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