Beurkunden und erstellen von Verträgen
Sie können dem Grundbuchamt per Telefon, Fax, E-Mail oder Post die nötigen Angaben liefern. Für die Erstellung eines Kaufvertragsentwurfes, welcher den Parteien durch das Grundbuchamt zugestellt wird, wird in etwa was folgt benötigt:
- Grundstück Nr. oder Hausnummer oder Name und Vorname der Verkäuferschaft
- genaue Personalien der Käufer, d.h. Vorname, Name, Ledigenname der Frau, Geb.datum, Bürgerort und Adresse
- Höhe des Kaufpreises
- ab welchem Zeitpunkt soll das Grundstück durch die Käuferschaft genutzt werden können
- wer bezahlt die Gebühren (normalerweise wird das zwischen Verkäufer- und Käuferschaft geteilt)
Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang immer eine Beratung auf dem Grundbuchamt (zusammen mit der anderen Vertragspartei). Die Kosten der üblichen Beratung sind in der erwähnten Gebühr eingeschlossen und müssen deshalb nicht separat bezahlt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Grundbuchamt Domat/Ems | 081 650 33 44 | grundbuch@gba-ems.ch |