Vermessung, Grundbuchgeometer
- die Nachführung der Grundbuchvermessung
- die Schnurgerüstabnahme
Die Nachführung der Daten der Amtlichen Vermessung erfolgt nach Baufertigstellung durch den Nachführungsgeometer. Die Kosten für diese Arbeiten bemessen sich nach dem kantonalen Gebührentarif (Honorarordnung Nr. 33) und werden direkt in Rechnung gestellt.
Die Schnurgerüstabnahme wird vom Nachführungsgeometer, Grünenfelder und Partner AG, Domat/Ems ausgeführt. Die Abnahme ist spätestens 3 Tage vorher zu melden. Die Honorierung der Schnurgerüstabnahme erfolgt nach effektivem Aufwand zu den vom Tiefbauamt Graubünden genehmigten Ansätzen und wird vom Nachführungsgeometer direkt in Rechnung gestellt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 081 257 00 15 | bauamt@felsberg.ch |