Friedhof
Grabstätten
Urnengräber (Urnennischen und -gräber) und Erdbestattungsgräber:
Diese Gräber werden für Einwohner kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Grabruhe beträgt 20 Jahre.
Familien- und Gemeinschaftsgräber:
Die Beisetzung von Urnen in ein bestehendes Grab oder die Beisetzung mehrerer Urnen in dasselbe Grab respektive dieselbe Nische ist auf Wunsch der Angehörigen möglich. Es werden keine Familien- und Gemeinschaftsgräber bereitgehalten.
Grabsteine
Das Setzen des Grabsteins bedarf einer Bewilligung der Gemeindeverwaltung, welche erteilt wird, wenn das Grabmal den Vorschriften der Friedhofordnung entspricht.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 081 257 00 12 | e.patt@felsberg.ch |