Parkierbewilligungen
- Wochenbewilligung CHF 20.-
- Monatsbewilligung CHF 60.-
- Halbjahresbewilligung CHF 300.-
- Jahresbewilligung CHF 540.-
Das generelle Parkverbot erstreckt sich über das ganze Dorfgebiet. Das Parkieren ist auf öffentlichem Grund nur auf den von der Gemeinde öffentlichen Strassen und Parkflächen gebührenpflichtig erlaubt.
Die Gebühr an den Parkuhren beträgt CHF 0.50 pro Stunde von Montag bis Freitag von 07.00 - 19.00 h. Wer nachts regelmässig auf öffentlichen Parkplätzen parkiert, bedarf einer Dauerparkierbewilligung.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 081 257 00 11 | gemeinde@felsberg.ch |