Das Bauamt Felsberg ist administrativ zuständig für:
- Baubewilligungsverfahren von der Baueingabe bis zur Baubewilligung
- Baupublikationen
- Rechnungsstellung Bau- und Anschlussgebühren
Bauvorhaben (Bauten und Anlagen einschliesslich Projektänderungen, Zweckänderungen, Erneuerungsarbeiten, Unterhaltsarbeiten, Zweckänderungen von Grundstücken, von denen erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsordnung zu erwarten sind), sind ausnahmslos und rechtzeitig vor Ausführung der Baubehörde mittels Baugesuchformular anzuzeigen. Es sind dabei nur die zum Verständnis des Baugesuches erforderlichen Unterlagen beizulegen. Die Unterlagen können per Mail oder Post geschickt werden. Die Baubehörde behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern sofern diese für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind.
Die Baubehörde entscheidet dann, ob das angezeigte Vorhaben unter die baubewilligungsfreien Vorhaben gemäss Art. 40 der kantonalen Raumplanungsverordnung fällt oder ob eine ordenliche Baubewilligungspflicht besteht.
Wenn Bauvorhaben nicht vorgängig angezeigt werden, muss das Baubewilligungsverfahren allenfalls nachträglich durchgeführt werden und gleichzeitig wird jeweils ein Bussverfahren wegen Verstosses gegen formelles und/oder materielles Baurecht eröffnet.