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Vermittlungsamt Region Imboden

Vermittlerämter

Als Schlichtungsbehörde besteht in jedem Regionalgerichtsgebiet ein Vermittleramt. Dieses besteht aus einer Vermittlerin oder einem Vermittler sowie einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, welche vom Regionalgericht für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Das Vermittleramt ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit einer spezialisierten Schlichtungsbehörde fallen (vgl. zum Ganzen Art. 45 ff. GOG).

Kontakt

Vermittlungsamt Region Imboden
Postfach 75
7013 Domat/Ems
Tel. 081 250 46 62
Website
Schlichtungsbehörden Imboden