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Reglement für die Benützung der Forst- und Alphütten und das Campieren auf Gemeindegebiet

Nummer
8.2
Name
Reglement für die Benützung der Forst- und Alphütten und das Campieren auf Gemeindegebiet
Erlassdatum
29. April 2024
Inkrafttreten
1. Mai 2024
Art
Gesetz
Informationen
Das Reglement regelt die Benützung der Forst- und Alphütten im Eigentum der Gemeinde. Die Gemeinde besitzt 7 Hütten, die sehr günstig von in Felsberg wohnhaften Personen belegt werden dürfen.

Zugehörige Objekte

Name
8.2 Reglement für die Benützung der Forst- und Waldhütten und das Campieren auf Gemeindegebiet_ab 01.05.2024 (PDF, 2.56 MB) Download 0 8.2 Reglement für die Benützung der Forst- und Waldhütten und das Campieren auf Gemeindegebiet_ab 01.05.2024
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