Spartageskarte Gemeinde
Die Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Felsberg bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden kann. Sie gilt am gewählten Tag bis um 05.00 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs. Die Spartageskarte ist, je nach Verfügbarkeit, für die 1. oder 2. Klasse sowie mit oder ohne Halbtax erhältlich.
Die Spartageskarte Gemeinde ist nur im Vorverkauf verfügbar: ab 6 Monate im Voraus und bis spätestens 1 Tag vor der Reise. Der Verkauf erfolgt entweder am Schalter der Einwohnerkontrolle (während Schalteröffnungszeiten) oder mit Bestellung per Mail an gemeinde@felsberg.ch. Die Spartageskarte Gemeinde ist nur personalisiert erhältlich (keine Übertragbarkeit an Dritte) und kann nur in Ausnahmefällen erstattet werden (Details weiter unten). Sie ist nicht für Kinder und Hunde erhältlich. Diese reisen mit dem bestehenden Angebot der Bahnen günstiger.
Bei Bestellung per Mail sind folgende Angaben unerlässlich:
Name/Vorname (müssen mit einem amtlichen Ausweis übereinstimmen) und Geburtsdatum sowie Adresse für die Zusendung der Rechnung. Bitte unbedingt angeben, ob mit Halbtax oder ohne und 1. oder 2. Klasse.
Die Tageskarte wird dann digital per Mail geschickt. Wenn ein Ausdruck gewünscht wird inkl. Zusendung per Post, ist dies gegen eine Gebühr von CHF 5 möglich.
Die Spartageskarten Gemeinde gibt es in zwei verschiedenen Preisstufen. Die günstigste Preisstufe erhalten Sie bis maximal 10 Tage vor dem Reisetag.
Preisstufe 1 | Preisstufe 2 | |
---|---|---|
2. Klasse mit Halbtax | CHF 39.00 | CHF 59.00 |
2. Klasse ohne Halbtax | CHF 52.00 | CHF 88.00 |
1. Klasse mit Halbtax | CHF 66.00 | CHF 99.00 |
1. Klasse ohne Halbtax | CHF 88.00 | CHF 148.00 |
Die Verfügbarkeitsanzeige sowie alle relevanten Informationen und Bestimmungen zur Spartageskarte Gemeinde finden sie auf https://www.spartageskarte-gemeinde.ch/de
Erstattungsmöglichkeiten:
Erstattungen sind wie bei den übrigen Sparangeboten des Nationalen Direkten Verkehrs nur in folgenden Ausnahmefällen gegen einen Selbstbehalt von zehn Franken möglich:
- Mehrfach gekaufte identische Spartageskarten Gemeinde. (Die Spartageskarten Gemeinde sind vorzuweisen.)
- Spartageskarte Gemeinde für falsche Kundengruppe (bspw. Halbtax statt Vollpreis) gelöst. (Die Spartageskarte Gemeinde sowie das Halbtax (falls vorhanden) sind vorzuweisen.)
- Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall). (Ein gültiges und vom Arzt oder der Ärztin unterzeichnetes Reiseunfähigkeitszeugnis ist vorzuweisen.)
- Todesfall der Kundin oder des Kunden. (Die Todesurkunde ist vorzuweisen.).
- Erstattung beim nachträglichen Kauf von persönlichen Abonnementen (z.B. GA) durch die Kundin oder den Kunden (in diesem Fall entfällt der Selbstbehalt). (Das neue Abo ist vorzuweisen.)
Tritt einer der aufgeführten Ausnahmefälle ein, wenden Sie sich für eine Erstattung bitte an die Gemeinde, bei welcher Sie die Spartageskarte Gemeinde gekauft haben. Die Gemeinde reicht den Erstattungsantrag anschliessend bei der SBB zur Prüfung ein. Bei einer Bewilligung wird Ihnen die Spartageskarte Gemeinde anschliessend durch die Gemeinde/Stadt erstattet.
Die Rückerstattung durch die Gemeinde Felsberg erfolgt nur, wenn diese durch die SBB genehmigt wird.