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Auslandaufenthalt

Sie sind im Militär oder im Zivilschutz aktiv eingeteilt und beabsichtigen, sich länger als 12 Monate im Ausland aufzuhalten.

Sie benötigen in diesem Fall einen Auslandurlaub. Das erforderliche Formular ist bei der Einwohnerkontrolle erhältlich.

Weitere Infos erhalten Sie unter http://www.gr.ch/DE/INSTITUTIONEN/VERWALTUNG/DJSG/AMZ/THEMEN/MILITAER/Seiten/Meldepflicht.aspx

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