Bau- Nebengebühren
Neben den üblichen Gebühren, welche direkt mit der Baubewilligung zusammenhängen, sind nachfolgende Gebühren beim Planen oder Bauen von Bedeutung:
1. Handänderungssteuer
1.5% des Kaufpreises. In der Regel hälftig auf Käufer und Verkäufer verteilt.
2. Ersatzbeiträge für Zivilschutzplätze
Die Anzahl der benötigten Schutzplätze sowie die Kosten kann man unter folgendem Link berechnen (Bereich Bauwesen): https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/amz/zivilschutz/Seiten/Downloads.aspx
3. Nachführung des Leitungskatasters Wasser/Abwasser
Die Nachfürung des Leitungskatasters wird Ihnen vom Ingenieurbüro Grünenfelder + Partner AG, Domat/Ems, Tel. 081 650 30 50, zu den mit der Gemeinde vereinbarten Ansätzen, direkt in Rechnung gestellt.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bauamt | 081 257 00 15 | bauamt@felsberg.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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3.3 | Gebührenverordnung zum Baugesetz | 1. März 2023 |