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Baubewilligungsgebühren

3 Promille der effektiven Baukosten* bei einer Minimalgebühr CHF 200

*Es gilt der Neuwert (Verkehrswert abzüglich Bodenwert) der Gebäudeschätzung GVA. Bei Bauten und Anlagen, die dieser Schatzung nicht unterliegen, wird nach Aufwand verrechnet.

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Nummer Name Inkrafttreten
3.3 Gebührenverordnung zum Baugesetz 1. März 2023