Organe
- Bürgergemeindeversammlung
- Bürgervorstand
- Funktionäre
In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben.
- Aufnahme von Personen ins Gemeindebürgerrecht
- Die Verwaltung des in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke und das in ihrer ausschliesslichen Verwaltung stehenden Vermögens.
- Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung von Grundstücken des Gemeindevermögens an denen die Bürger Nutzungsvorrechte beanspruchen können, oder die als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind.
- Die Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Gemeinde.
Geschichtliches
Bis zum Jahre 1874 war die Bürgergemeinde Felsberg - wie alle Gemeinden des Kantons - allein für die Belange des Gemeinwesens zuständig. Dies, obwohl eine erhebliche Anzahl der Einwohner Nichtbürger waren. Einen Schub Neubürger - darunter auch einige Heimatlose - brachte die Zwangseinbürgerung von 1853. Nicht zuletzt spielten bei Einbürgerungen vermögensrechtliche, aber auch konfessionelle Gründe eine Rolle, letztere waren in den kaiserlichen Bestimmungen der Herrschaft Rhäzüns enthalten, zu welcher auch Felsberg gehörte. Erst das Niederlassungsgesetz schuf eine neue, eben die politische Gemeinde, welcher die meisten öffentlichen Aufgaben übertragen wurden, die bis anhin die Bürgergemeinde besorgt hatte, mit Ausnahme der Armenunterstützung, welche Angelegenheit der Heimatgemeinde blieb.
Seit dem 01. Januar 1970 besitzt die Bürgergemeinde Felsberg ihre eigene Verfassung. Bis dahin amteten die Bürger, welche Vorstandsmitglieder der politischen Gemeinde waren, gleichzeitig auch als Bürgerräte und der Gemeindepräsident, wenn er Ortsbürger war, war er zugleich auch Bürgerpräsident. Damals hatte die Bürgerkasse ein Vermögen von ca. Fr. 8'000.- Heute ist die 2 Millionen Grenze bereits überschritten.
Am 28. April 1974 wurde das Gemeindegesetz von Bündner Volk angenommen. Dieses Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Eigentumsausscheidungen zwischen den Politischen- u. Bürgergemeinden. Dabei gingen damals alle Bürgerlöser in den Besitz der Bürgergemeinde über. Bis dahin floss das Geld der Bodenverkäufe zum grössten Teil an die politische Gemeinde, welche ein sog. Bodenerlöskonto führen musste. Die damals noch eingeteilten Bauplätze blieben im Eigentum der politischen Gemeinde. Im Dezember 1985 beschloss die Bürgerversammlung ihren Boden in der Bauzone in Bauparzellen einzuteilen.
Alte Bürgergeschlechte von Felsberg (Stand 01.01.07)
Danuser (52), Schneller (47), Bühler (20), Nold (19), Schmid (15), Theus (14), Maurer (13), Voneschen (9), Moser (8)
Einige Zahlen
In der Gemeinde Felsberg wohnen ca. 420 Bürgerinnen und Bürger (Stand Jan. 2012). Die Bürgergemeinde besitzt 120 landwirtschaftliche Parzellen im Ausmass von 34.0 ha. Diese werden von 5 Landwirten als Haupt- und 1 Landwirt im Nebenerwerb bewirtschaftet.
Behördemitglieder seit 1970
Präsidenten:
- 1970 - 1971 Andreas Nold
- 1972 - 1997 Georg Schneller-Danuser
- 1998 - 2011 Armin Bühler
- 2012 - 2021 Renato Moser
- seit 2022 Marco Danuser
Vizepräsidenten/Aktuare:
- 1970 - 1971 Georg Schneller-Danuser
- 1972 - 1989 Christian Theus-Christandl
- 1990 - 2013 Felix Voneschen
- 2014 - 2021 Claudio Reich
- seit 2022 Andrea Gredig
Kassiere:
- 1970 - 1975 Jakob Moser-Danuser
- 1976 - 1979 Paul Nold-Nold
- 1980 - 1987 Ursula Schneller-Strimer
- 1988 - 2013 Georg Danuser-Niggli
- seit 2014 Ruth Grassi-Danuser
Beisitzer:
- 1970 - 1971 Christian Theus-Christandl
- 1972 - 1987 Hans Danuser-Erni
- 1988 - 2011 Marco Barandun
- seit 2012 Heinz Bühler
- 1970 - 1995 Leon Danuser-Pleisch
- 1996 - 2009 Paul Nold-Theus
- 2010 - 2021 Marco Danuser
- seit 2022 Claudio Reich