Regionales Arbeitsvermittlungszentrum / RAV Chur
Per 1. Juli 2021 tritt einmal mehr eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich online zur Arbeitsvermittlung anzumelden.
Deshalb entlässt der Gesetzgeber die Gemeinden per 1. Juli 2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung.
Für Stellensuchende bzw. Arbeitslose bedeutet das folgendes:
- Wer sich wie bis anhin persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, kann das weiterhin machen, muss das aber neu im örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen. Die RAV in Graubünden finden Sie auf unserer Homepage (www.kiga.gr.ch).
- Neu kann sich die stellensuchende Person online auf www.arbeit.swiss zur Arbeitsvermittlung anmelden. Eine Anleitung finden Sie auf unserer Homepage.
Öffnungszeiten
10.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch
14.00 - 18.30 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr