Gemeindeversammlung (Budget)
Ort
Aula im OberstufenschulhausSchulhaus
7012 Felsberg
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmfähig sind die handlungsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben. Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger. In der Gemeinde wohnhafte niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer können an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Nach kantonaler Verfassung haben sie kein Stimmrecht.
Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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