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Bau - Meldung von Grabarbeiten auf öffentlichem Grund

Grabarbeiten im öffentlichen Strassenbereich sowie auf Plätzen und Anlagen sind bewilligungspflichtig (Strassenverkehrsgesetz Artikel 4, Absatz 2, Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden KRVO Artikel 60).

Anmeldungen haben 14 Tage vor Baubeginn zu erfolgen (ausgenommen Störungen die einer sofortigen Behebung bedürfen).

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Zugehörige Objekte

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Bemerkung

Die Grabenarbeiten dürfen ausgeführt werden, sobald die unterschriebene Bewilligung der Gemeinde vorliegt.

Verfahren

Das Formular Grabenanzeige ist der Gemeinde einzureichen. Die Baubehörde prüft das Formular und dann wird die Gemeindeverwaltung das Formular unterschrieben dem Gesuchsteller zuschicken.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.